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Rechtliches · Stand Juli 2026

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Subunit UG (haftungsbeschränkt) · Gültig für AI Automation, Workflows & Beratungsleistungen

Inhalt · 12 Paragraphen
1
§ 1

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Subunit UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer Erik Becker und Tom Jedlitschka (nachfolgend „Subunit"), gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, AI-Automation, Workflow-Entwicklung sowie Beratungsdienstleistungen.
  2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB B2B sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB B2C. Abweichende Regelungen für Verbraucher sind entsprechend gekennzeichnet.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern Subunit diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2
§ 2

Vertragsschluss

  1. Angebote von Subunit sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von Subunit (auch per E-Mail) oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.
  3. Projektbeschreibungen, Leistungsumfang und Konditionen werden im jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Leistungsvereinbarung (Statement of Work) festgehalten, welche Bestandteil des Vertrages wird.
  4. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Subunit ist berechtigt, für Mehraufwand eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen.
3
§ 3

Leistungsgegenstand

  1. Subunit erbringt Dienstleistungen in den Bereichen: Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Automatisierungslösungen und Workflows; Beratung zu KI-Strategie, Prozessoptimierung und Tool-Auswahl; sowie Integration von Drittanbieter-APIs und KI-Modellen in bestehende Systeme.
  2. Subunit schuldet — soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart — eine Dienstleistung (Werkvertrag nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung eines konkreten Werkerfolgs).
  3. Subunit ist berechtigt, qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird.
  4. Die Nutzung externer KI-Modelle und Dienste von Drittanbietern (z.B. OpenAI, Anthropic, Google) erfolgt im Rahmen deren jeweiliger Nutzungsbedingungen. Subunit übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit oder Änderungen dieser Drittdienste.
4
§ 4

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt Subunit alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Entscheidungsfindung bevollmächtigt ist.
  3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, trägt der Auftraggeber.
  4. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich dafür, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.
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§ 5

Vergütung & Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Es gelten Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Projektbasis: Bei Projektvergütung ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Projektpreises bei Vertragsschluss fällig. Die verbleibenden 50 % sind nach Projektabschluss bzw. Abnahme fällig.
  3. Monatlicher Retainer: Bei laufenden Leistungen wird die monatliche Vergütung jeweils zum Ersten des Leistungsmonats in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen.
  4. Bei Zahlungsverzug ist Subunit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern gelten 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. B2C
  5. Subunit behält sich vor, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen die Leistungserbringung bis zum Ausgleich aller offenen Beträge zu unterbrechen.
  6. Aufwendungen für Reisen, Lizenzen, API-Kosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot als inkludiert ausgewiesen.
6
§ 6

Abnahme

  1. Soweit ein Werkvertrag vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe zu prüfen und abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich zu rügen.
  2. Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. In diesem Fall erfolgt die Abnahme unter Vorbehalt der Mängelbeseitigung.
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§ 7

Nutzungsrechte & Geistiges Eigentum

  1. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Subunit dem Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den projektspezifisch entwickelten Arbeitsergebnissen ein.
  2. Frameworks, Bibliotheken, Methodiken und Know-how, die Subunit unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder entwickelt, verbleiben ausschließlich im Eigentum von Subunit.
  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ohne schriftliche Zustimmung von Subunit weiterzulizenzieren oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
  4. Subunit ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
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§ 8

Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Kundendaten, Preisgestaltungen sowie alle als „vertraulich" gekennzeichneten Informationen.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die dem Empfänger bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenbart werden müssen.
  4. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach deren Beendigung.
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§ 9

Haftung

  1. Subunit haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Subunit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — auf die Höhe der im jeweiligen Projekt gezahlten Nettovergütung begrenzt. B2B
  4. Subunit übernimmt keine Haftung für die Ergebnisse, Ausgaben oder Empfehlungen KI-basierter Systeme, insbesondere nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis von KI-Outputs trifft.
  5. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften ohne Einschränkung. B2C
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§ 10

Laufzeit & Kündigung

  1. Projektverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung bzw. mit vollständiger Lieferung der vereinbarten Ergebnisse.
  2. Retainer-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wesentlicher Verletzung dieser AGB oder Insolvenzantrag einer Partei.
  4. Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.

Widerrufsrecht für Verbraucher B2C
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Subunit UG (haftungsbeschränkt), Ruhlsdorfer Straße 120, 14513 Teltow, Erik Becker, Erik.Becker@subunit.ai) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Mit dem Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht bei vollständig erbrachter Leistung.

11
§ 11

Datenschutz

  1. Subunit verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  2. Sofern Subunit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
  3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Subunit abrufbar.
12
§ 12

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit nicht zwingende Vorschriften des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verbrauchers entgegenstehen. B2C
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Potsdam, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. B2B
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: Juli 2026 · Subunit UG (haftungsbeschränkt) · Teltow